Verantwortung und Handlungsspielräume für Praxisanleitende
Die Anleitung von Auszubildenden in Pflegeberufen ist elementar hinsichtlich der
Sicherstellung kompetenter Pflegefachkräfte von morgen. Die Qualifikation von
Praxisanleitungen ist im Krankenpflegegesetz und im Altenpflegegesetz sowie in
den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen geregelt. Mit dem
Pflegeberufegesetz sowie der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
(PflAPrV) kommt der Anleitung von Auszubildenden ein besonderer Stellenwert zu:
Die Praxisanleitung muss für mindestens 10% der auf den jeweiligen Einsatz
entfallenden Ausbildungszeit gewährleistet sein. Nach der berufspädagogischen
Qualifikation der Praxisanleitung von mindestens 300 Stunden muss die/der
Praxisanleiter*in jährlich 24 Stunden berufspädagogischer Fort- und
Weiterbildung nachweisen. Davon müssen mind. 12 Stunden in Präsenz
nachgewiesen werden.
Inhalte
• Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV)
• Vertrags- und Ausbildungsvertragsrecht
• Arbeits-, Gesundheits- und Infektionsschutzrecht
Methoden
• Diskussion
• Kollegiale Beratung
• Rollenspiele
• Austausch und Lernaufgaben in Kleingruppen
Zielgruppe
Praxisanleiter*innen für Gesundheitsfachberufe
Ihr Gewinn
• Ihr berufspädagogisches Fachwissen wird nach neusten Erkenntnissen
aufgefrischt
• Sie erhalten neue Impulse und erweitern so Ihre fachlichen
Handlungsspielräume
• Sie erhalten Raum und Anreiz, Ihre eigene Haltung und Ihr berufliches
Selbstverständnis zu reflektieren
• Sie tauschen sich aus und vernetzen sich mit Ihren Kolleginnen und
Kollegen
• Sie weisen Ihre berufspädagogische Fortbildung nach
Status: 
Kursnr.: 26-038
Beginn: Fr., 11.09.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
Dauer: 8 UE
Kursort: AWO Akademie Saar
Gebühr: 138,00 € (inkl. MwSt.)